Bei der Ankunft in Neuseeland ist eine Erklärung über mitgebrachte 
    Le-
    bensmittel, Pflanzen und Artikel tierischen Ursprungs auszufüllen. Diese 
    Maßnahmen dienen dem Schutz der Natur und der Landwirtschaft Neu-
    seelands. Der Inselstaat blieb bisher von vielen Tier- und Pflanzenkrank-
    heiten verschont, deshalb bestehen strenge Regelungen für die Einfuhr 
    von Tieren und Pflanzen, sowie die Einfuhr von Lebensmitteln. Unbe-
    denklich ist die Einfuhr von verarbeiteten Lebensmitteln wie vakuumver-
    packter Kaffee oder Schokolade. 
     
    Die beiden großen Flughäfen, Auckland und Christchurch, werden von 
    24 internationalen Gesellschaften angeflogen. Zu Inselstaaten im Süd-
    pazifik bestehen Direktverbindungen. Wellington, der wichtigste Flug-
    hafen für den nationalen Luftverkehr, bietet Flüge nach Australien und 
    zu 
    den Fidschi Inseln. 
    
    Bei der Ausreise muß vor dem Abflug eine Abflugsteuer 
    von 20 NZD an 
    den Schaltern bezahlt werden.
    
Geld & Devisen:
    Die offizielle Landeswährung in Neuseeland ist der neuseeländische
    Dollar (NZ$). Das Wechselkursverhältnis zur DM beträgt etwa 1:1 (in Eu-
    ro etwa 1:2). Es gibt $5-, $10-, $20-, $50- und $100-Scheine. Die "Schei-
    ne" sind aus Plastik (Polymere), Papiergeld existiert nur noch vereinzelt.
    
    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen und neuseeländischer Währung ist 
    unbegrenzt. Allerdings müssen Barbeträge über 10.000 NZ$ beim Zoll 
    angeben werden... 
    
    Links zum Thema:
    Die 
    aktuellen Wechselkurse