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Einwanderung:
Auf Grund der Mentalität und Lebensweise seiner Einwohner ist Frank-
reich ein sehr beliebtes Einwanderungsland. Besonders attraktive Re-
gionen sind hierbei Südfrankreich aufgrund des ganzjährig milden Kli-
mas und der hohen Sonnenscheindauer sowie Paris als Metropole.
Der Elsaß zieht viele Deutsche Grenzpendler an, die in Frankreich ihr
Leben genießen und in Deutschland arbeiten. Für EU-Bürger gibt es bei
einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten keinerlei Beschränkungen, ein gülti-
ger Pass oder Personalausweis ist ausreichend, um sich offiziell in
Frankreich aufzuhalten. Nach Ablauf der drei Monate oder bei Beginn ei-
ner bezahlten Tätigkeit muss eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de
séjour) beim OMI (Office des Migrations Internationales) beantragt wer-
den.

Nicht Erwerbstätige können bei einem 3 Monate überschreitenden Auf-
enthalt in Frankreich die Aufenthaltsgenehmigung nach Ablegen einer
medizinischen Untersuchung vor dem OMI erhalten. Für Familienzu-
sammenführungen ist ebenfalls das OMI zuständig.

OMI-Kontakt in Paris:
44, rue Bargue - 75732 Paris Cedex 15
Tel: 01.53.69.53.70
Fax : 01.53.69.53.69
Web : www.omi.social.fr


Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen
erforderlich: Paß oder Personalausweis, 3 Paßfotos, bei Arbeitnehmern
eine Kopie des Arbeitsvertrages, bei Selbständigen die erforderlichen
Genehmigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Nicht Erwerbstätige be-
nötigen eine für Frankreich gültige Krankenversicherung sowie einen
Nachweis über die finanzielle Absicherung des Antragstellers und ggf.
seiner Familie. Studenten müssen
zusätzlich eine Einschreibebe-
stätigung der französischen Lehranstalt vorzulegen. Einreisende Fami-
lien benötigen Dokumente, die den Grad der Abstammung sowie die
Unterhaltsberechtigungen nachweisen (z.B. Familienbuch oder Geburts-
urkunde). Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind, benötigen außerdem noch ein Visum im Reisepass, wel-
ches vor der Einreise bei der zuständigen französischen Auslands-
vertretung einzuholen ist.

Die französischen Behörden können darüber hinaus ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.


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