Einwanderung:
    Eine Einbürgerung bzw. den Erwerb der Staatsbürgerschaft erwirbt 
    man 
    in Costa Rica in der Regel nur durch Geburt in Costa Rica.
    
    Möglich ist eine so genannte "Residencia": – die befris tete oder 
    unbe-
    fristete Aufenthaltserlaubnis. Touristen aus Deutschland, der Schweiz 
    und Österreich können sich ohne Visum bis zu 3 Monate in Costa Rica 
    
    aufhalten. Was darüber hinausgeht, bedarf einer Genehmigung. (1jäh-
    rige u. 2jährige Residencia z.B. für Arbeitnehmer bzw. 10jährige 
    für 
    Rentner und Pensionäre, die über montaliche Bezüge von mindestens 
    
    600 US- Dollar verfügen),
    
    
    Daueraufenthaltsgenehmigung:
    1. die Residencia auf Grund familiärer oder verwandtschaftlicher Be-
    ziehungen. Hierunter fallen alle engen familiären Beziehungen mit ei-
    nem/-er costarikanischem/n Staatsbürger(in), insbesondere Ehen und 
    Kindschaftsbeziehungen (Mutter/Vater eines costarikanischen Kindes). 
    Dies gilt auch für adoptierte Kinder. 
    
    2. Die Residencia als "pensionista" (Rentner, Pensionär) Nachgewie-
    sen werden müssen hierfür mind. 600 US-Dollar Rente oder Pension 
    pro Monat als unbefristete, sprich fortlaufende Zahlung. Dieser Nach-
    weis ist regelmäßig zu erbringen und muß vor der Ausländer- und 
    "Einwanderungs"-Behörde ("Migración) alle zwei bis drei Jahre vorge-
    legt werden. 
    
    3. Die Residencia als "rentista" (Investor) Hierfür gilt im allgemeinen die
    Untergrenze von 200.000 US-Dollar, von der bei besonders förde-
    rungswürdigen Investitionsvorhaben abgewichen werden kann. Was 
    gerade als "besonders förderungswürdig" angesehen wird, ist am 
    besten immer aktuell nachzufragen. Manchmal kann dazu auch die hie-
    sige Botschaft nähere Auskünfte erteilen, zumeist aber ist dies am bes-
    ten vor Ort in Costa Rica zu klären. 
  
Umzug und Hausrat:
    Einwanderern wird für das persönliche Hab und Gut ein bestimmter 
    Einwanderer-Freibetrag zugebilligt (2004 etwa 60.000 US$). Aber: beim
    Zoll wird gerne geschummelt, d.h. die Hand unterm Tisch aufgehalten! 
    
    Manchmal kann es sinnvoll sein, darauf einzugehen, doch ist immer 
    Vorsicht geboten: Zum einen kann man sich dabei strafbar machen und 
    zum anderen hat man dabei oft schon mehr bezahlt als bei regulären 
    Anmeldungen angefallen wäre. Bei teurem Umzugsgut lohnt es sich, 
    gegebenfalls fachmännische Hilfe oder anwaltlichen Rat einzuholen.