Einwanderung:
    ![]() Jeder Ausländer muss sich 
    binnen 30 Tagen bei der Policia Federal (Bundespolizei) melden, um 
    seine Cédula de Identidade de Estrangeiro
Jeder Ausländer muss sich 
    binnen 30 Tagen bei der Policia Federal (Bundespolizei) melden, um 
    seine Cédula de Identidade de Estrangeiro 
    (Personalausweis für Ausländer) zu beantragen (gilt nicht für 
    Besitzer
    des Touristen-Visums). Diese ist meist nach ca. 90 Tagen fertiggestellt 
    und muss vom Antragsteller persönlich unterschrieben und abgeholt 
    werden. Dem Antragsteller werden hierbei auch Fingerabdrücke abge-
    nommen. Diese Prozedur gilt übrigens ebenfalls für Säuglinge!
    ![]() Für einen längeren Aufenthalt 
    ist das Visto Temporário (zeitlich befristetes
Für einen längeren Aufenthalt 
    ist das Visto Temporário (zeitlich befristetes
    Visum) oder das Visto Permanente (Dauervisum) nötig, die unter 
    den fol-
    genden Vorraussetzungen beantragt werden können:
    
    Rentner über 60 Jahre:
    Rentner über 60 könne bei nachgewiesenem Einkommen von mindes-
    tens US$ 2000,- pro Monat bei zwei Angehörigen ein Dauervisum bean-
    tragen.
    
    Familienzusammenführung:
    Ehepartner oder Eltern brasilianischer Staatsangehöriger können 
    ohne 
    weitere Anforderungen ein Dauervisum beantragen, sofern ihre Verwand-
    ten in Brasilien leben.
    
    Geschäftsführer und Direktoren:
    Für Geschäftsführer und Direktoren brasilianischer Firmen wird 
    ein Dauer-
    visum erteilt, soweit diese in den Gesellschaftsstatuten benannt werden 
    und die Firma einen Investition von mindestens US$ 200 000,- nachwei-
    sen kann. Bei diesem Dauervisum handelt es sich um ein auf fünf Jahre
    befristetes Visum, dessen Gül-tigkeit an die Ausübung der Geschäftsfüh-
    rerposition gekoppelt ist. Auch natürliche Personen können durch die 
    Investition von US$ 200 000,- ein Dauervisum bekommen, müssen aber 
    einen Investitionsplan vorlegen, der nach zwei Jahren geprüft wird. 
    
    Geschäftsreisen: 
    Für Geschäftsreisende werden 5 Jahre gültige Visa erteilt, 
    mit denen man
    sich jedoch nur 90 Tage pro Jahr in Brasilien aufhalten darf.
    
    Nachrichtenkorrespondenten:
    Für Korrespondenten von Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fersehen oder 
    
    ausländischen Nachrichtenagenturen werden vier Jahre gültige Visa 
    er-
    teilt. Als Inhaber dieses Visums darf man seinen Lohn nicht aus brasilia-
    nischen Quellen beziehen.
    
    Wissenschaftler, Lehrer, Techniker, Künstler, Sportler oder anderweitige 
    Fachmänner:
    Ausländische Fachkräftige erhalten gegen Nachweis eines Arbeitsver-
    hältnisses mit einem brasilianischen Unternehmen ein zwei Jahre gül-
    tiges Visum und eine Arbeitserlaubnis, welche nur erteilt wird, wenn zwi-schen 
    seiner Tätigkeit, seiner Ausbildung und dem Gesellschaftszweck 
    seines Arbeitgebers ein Zusammen-hang besteht. 
    
     Kulturreisen und Studienaufträge:
    Für Kulturreisen und Studienaufträge werden 2 Jahre gültige 
    Visa erteilt.
    
    Studenten:
    Studenten erhalten gegen Nachweis einer zugesicherten Einschreibung 
    ein zwölf Monate gültiges Visum, das bis zum Abschluss jährlich 
    erneuert 
    werden kann, soweit die Studien gut genutzt werden. Mit einem Studen-
    tenvisum darf keine bezahlte Tätigkeit aufgenommen werden.