Einwanderung:
    Bei der Einwanderung nach Thailand zur Erledigung der Einreise-
    formalitäten muss nach Zweck der Einreise unterschieden werden.
    
    Besucher: Touristen müssen ein Touristenvisum beantragen, 
    das zum Aufenthalt in Thailand 60 Tagen ohne Erwerbstätigkeit 
    berechtigt. Dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert 
    werden. Sollten in dieser Zeit mehrere Ein- und Ausreisen vor-
    genommen werden, muss für jede Einreise ein Einreisevisa 
    beantragt werden.
    
    Studenten: Studierende benötigen ein Non-Immigrant Visum ED 
    oder RS, das 3 Monate gültig ist und bis auf ein Jahr verlängert 
    
    werden kann.
    
    Arbeitnehmer/innen: müssen ein Non-Immigrant B (Business) - 
    Visum beantragen. Verlängerung dieses Visums und Arbeits-
    erlaubnis können erst nach der Einreise in Thailand gestellt 
    werden.
    
    Familienenangehörige: Zwecks Familienzusammenführung ist
    ein Non-Immigrant O-Visum zu beantragen, das zum länger-
    fristigen Aufenthalt ohne Erwerbigtätigkeit berechtigt. 
    
    Alle Visa müssen bei thailändischen Auslandsvertretungen im 
    Land des Antragstellers beantragt werden.