Einwanderung:
Bei der Einwanderung nach Thailand zur Erledigung der Einreise-
formalitäten muss nach Zweck der Einreise unterschieden werden.

Besucher: Touristen müssen ein Touristenvisum beantragen,
das zum Aufenthalt in Thailand 60 Tagen ohne Erwerbstätigkeit
berechtigt. Dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert
werden. Sollten in dieser Zeit mehrere Ein- und Ausreisen vor-
genommen werden, muss für jede Einreise ein Einreisevisa
beantragt werden.

Studenten: Studierende benötigen ein Non-Immigrant Visum ED
oder RS, das 3 Monate gültig ist und bis auf ein Jahr verlängert
werden kann.

Arbeitnehmer/innen: müssen ein Non-Immigrant B (Business) -
Visum
beantragen. Verlängerung dieses Visums und Arbeits-
erlaubnis können erst nach der Einreise in Thailand gestellt
werden.

Familienenangehörige: Zwecks Familienzusammenführung ist
ein Non-Immigrant O-Visum zu beantragen, das zum länger-
fristigen Aufenthalt ohne Erwerbigtätigkeit berechtigt.

Alle Visa müssen bei thailändischen Auslandsvertretungen im
Land des Antragstellers beantragt werden.

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