Einwanderung:
Noch bis Ende Mai 2004 konnte Portugal seinen Arbeitsmarkt gegen neu einreisende Arbeitskräfte aus
dem Nicht -EU-Ausland schützen (sog. Inländervorrang). Diese Regelung findet bei der Zulassung von
jungen Berufsleuten keine Anwendung. Bisher galten folgende Bestimmungen:

Es ist grundsätzlich verboten, als Tourist/in einzureisen in der Absicht, die Formalitäten zwecks Wohnsitz-
nahme vor Ort erledigen zu wollen.
Studium: Es werden neben einen gültigen Reisepass/Personalausweis u.a. die Einschreibebestätigung der
Hochschule, der Nachweis genügender Geldmittel und eine Garantie über die Rückreise nach Studienab-
schluss verlangt.
Arbeitnehmer/innen: Bürger/innen, die in Portugal und auf den dazugehörigen Inseln arbeiten wollen, brau-
chen neben einem gültigen Personalausweis einen Arbeitsvertrag und möglicherweise eine Bescheinigung,
warum die Stelle nicht von einem innländischen Bewerber besetzt werden konnte. Zudem wird die Vorlage
einer Arbeitserlaubnis verlangt, die beim zentralen Arbeitsinspektorat zu beantragen ist.
Selbstständige: Es gelten die üblichen Einreisebestimmungen mit dem Nachweis über genügend vorhan-
dene Geldmittel und Garantie über Rückreise aus Portugal.
Rentner/innen: Auch hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für Einwanderer. Des Weiteren werden der
Nachweis über ein ausreichend hohe Einkünfte, Wohneigentum in Portugal und die Zusicherung über eine
mögliche Rückreise verlangt.

Des Weiteren können die portugiesischen Behörden die Ausstellung eines Führungszeugnisses verlangen.

 

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