Anreise – Zoll:
Deutsche, Österreicher oder Schweizer benötigen zur Einreise lediglich
einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, wenn sie weniger als 3
Monate im Portugal bleiben wollen. Bei einem Aufenthalt
von länger als 3
Monaten muss bei den örtlichen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung
beantragt werden.
Der Devisen und Kapitalmarkt ist in Portugal frei, wird von den berechtig-
ten Institutionen zur Durchführung statistischer Zwecke genutzt. Die
Ein-
und Ausfuhr von Gold in grösseren Mengen muss deklariert werden. Bei
Störungen der Zahlungsbilanz oder bei sonstigen
wirtschaftlichen Prob-
lemen kann die Bank von Portugal Restriktionen erlassen. Bei der Einrei-
se aus einem EG-Land sind Möbel und persönliche Gegenstände
zollfrei.
Geld & Devisen:
Am 1. Januar 2002 übernimmt Portugal die gemeinsame Währung Euro
mit 500, 200, 100,50, 20, 10 und 5-Euro-Schein sowie 2- und 1- Euro so-
wie 50-, 20-, 10-, 5-, 2- und 1- Cent - Münzen.
Kreditkarten werden heute in
allen größeren Hotels und Geschäften akzeptiert.