Einwanderung:
Es gelten die Einwanderungsbedingungen für Spanien. Ein ganzjährig ausgeglichenes Klima, moderate
Lebenshaltungskosten und eine gute Infra-struktur sind die Vorteile dieses Landes.

Für Reisende aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich gibt es keine Sonderbestimmungen sofern
sie sich bis zu drei Monaten in Spanien aufhalten, bei Überschreiten dieser Frist oder einer Arbeitsauf-
nahme ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Studenten, Rentner und nicht Erwerbstätige müssen die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ihres Hei-
matlandes und ein regelmässiges Einkommen nachweisen können, um eine ständige Aufenthaltsgeneh-
migung in Spanien zu erhalten.

Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates hat das Recht, ungeachtet seines Wohnorts eine berufliche
Tätigkeit in Spanien nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auszuüben. Bei selb-
ständiger oder unselbständiger Arbeitsaufnahme unter 3 Monaten reicht ein gültiger Paß bzw. Personal-
ausweis. Im Falle einer vorgesehenen beruflichen Tätigkeit von mehr als 3 Monaten besteht die Pflicht,
dies innerhalb von 1 Monat nach der Einreise bei der Polizei oder Ausländerbehörde des Aufenthalts-
ortes zu melden und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dieser Antrag kann nicht fernschrift-
lich gestellt werden, sondern er ist persönlich bei der zuständigen Polizei oder Ausländerbehörde abzu-
geben.

In Madrid ist dies:
Comisaría de Policía del Distrito del Retiro
C/Moratín, 43, esquina San Pedro
28014 Madrid
Tel.: (0034) 91- 429 09 94
Öffnungszeit: Montags bis freitags 9.00 bis 14.00 Uhr

Bei Tätigkeiten über 3 Monaten, aber unter 1 Jahr wird eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis mit
Gültigkeit für die Dauer der Tätigkeit ausgestellt. Bei Tätigkeiten von über 1 Jahr wird für EU-Staatsange-
hörige eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre erteilt, die anschließend für weitere 5 Jahre auf Antrag
verlängert wird.

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
Paß oder Personalausweis, 3 Paßfotos und
bei Arbeitnehmern eine Kopie des Arbeitsvertrages,
bei Selbständigen eine Bescheinigung darüber, daß sie die Voraussetzungen und die Genehmigung
für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Spanien erfüllen.

Bei Personen, die keine Arbeit aufnehmen:
Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Spanien und über ausreichende Geldmittel zum Le-
bensunterhalt für den Antragsteller und ggf. seine Familie.

Bei Studium ist zusätzlich eine Einschreibebestätigung der spanischen Lehranstalt vorzulegen. Familien-
angehörige benötigen Dokumente, die den Grad der Abstammung sowie die Unterhalts-
berechtigung nachweisen (z.B. Familienbuch oder Geburtsurkunde).
Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind, benötigen außerdem noch ein
Visum im Reisepaß, welches vor der Einreise bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung einzu-
holen ist.

Die spanischen Behörden können darüber hinaus ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

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