Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten muss bei der Ausländerpolizei eine Permanencia
(gültig bis 6 Monate), beantragt werden. Für längere Aufenthalte benötigt man die Residencia . Genauere
Informationen erhalten Sie bei der Spanischen Botschaft in Bonn oder auf Teneriffa beim deutschen Vize-
konsulat.

Für die Einreise nach Spanien im eigenen Auto genügen die Fahrzeugpapiere und eine gültige grüne Ver-
sicherungskarte. Ihr KFZ muß mit dem Nationalitätskennzeichen versehen sein.


Geld & Devisen:
Die offizielle Landeswährung ist die Spanische Peseta (EPT) , die im Jahr 2001 vom Euro abgelöst werden
wird. (Seit die Einführung des Euro beschlossen wurde, beträgt der feste Wechselkurs: 100 Ptas = 1,17 DM )
Die spanischen Banken werden ab 15. September alle Konten in Euro führen. Nur auf ausdrücklichen
Wunsch werden bestehende Konten bis zum 31. Dezember weiter in Peseten geführt. Ebenfalls ab 15. Sep-
tember sollen Privatleute bei den Banken kleine Päckchen mit 43 Münzen unterschiedlicher Werte im Ge-
samtwert von 12,02 Euro (2.000 Peseten) kaufen können. Mit diesen Münzen soll man in den Geschäften
bezahlen können.

Die bekannten Kreditkarten, auch Reiseschecks, werden fast überall akzeptiert. Bargeldabhebung am Auto-
maten mit EC- oder Kreditkarte und PIN-Code (bis 25.000 Ptas. Pro Abhebung! ).

Links zum Thema:
Die aktuellen Wechselkurse

 

Anreise – Zoll:
Für Reisende aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich gibt
es keine Sonderbestimmungen sofern sie sich bis zu drei Mona-
ten in Spanien aufhalten, bei Überschreiten dieser Frist oder ei-
ner Arbeitsaufnahme ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. (siehe Einwanderung)
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